Kosten/Vergütung
Wonach richten sich die anfallenden Kosten?
Testamentsvollstrecker:
Bei einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung die Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers bestimmen. Da häufig für den Erblasser nicht absehbar ist, welche Tätigkeiten für den Testamentsvollstrecker anfallen ist es in der Regel sinnvoll zu bestimmen, dass sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers an den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins orientiert.
Nachlasspfleger/Nachlassverwalter:
Die Tätigkeit des Nachlasspflegers kann prozentual anhand des aktiven Nachlasswertes oder nach Zeitaufwand vergütetet werden. Bei dem Stundensatz werden Schwierigkeitsgrad, die beruflich nutzbaren Fachkenntnisen und regionale Verhältnisse sowie ergangene obergerichtliche Entscheidungen zur Vergütungshöhe berücksichtigt. In der Regel wird die Vergütung einvernehmlich zwischen dem Nachlasspfleger und den Erben vereinbart. Stehen die Erben noch nicht fest oder kommt es nicht zu einer Einigung zwischen dem Nachlasspfleger und den Erben über die Vergütungshöhe, kann der Nachlasspfleger die Vergütung beim Nachlassgericht festsetzen lassen.
Vermittlung von Erbauseinandersetzungen/Nachlassabwicklung
Die Vergütung kann für die o.g. Tätigkeiten nach Stunden oder prozentual anhand des Nachlasswertes oder als Festvergütung vereinbart werden.
Sonstige Leistungen:
Möglich sind Stunden- oder Pauschalvergütungen.
Bei Fragen zur Vergütungshöhe sprechen Sie mich gern an.