Testamentsvollstreckung
Was ist eine Testamentsvollstreckung?
Der Erblasser kann im Rahmen einer letztwilligen Verfügung (Tesament/Erbvertrag) Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung zu bringen, dies kann z. B. die Erfüllung von Vermächtnissen (z. B. die Verschaffung einer Immobilie, eines Pkw oder sonstigen Vermögens) sein. Durch die Testamentsvollstreckung will der Erblasser häufig sicherstellen, dass ein unbeteiligter Dritter seinen letzten Willen zur Ausführung bringt, um Streit unter den Erben zu vermeiden. Möglich ist aber auch eine dauerhafte Verwaltung des Vermögens für den Erben bis zu einem bestimmten Zeitpunkt z. B. bei noch minderjährigen Kindern bis zum Abschluss eines bestimmten Lebensalters oder einer Berufsausbildung.
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